Liebe Gäste,

hiermit möchten wir Ihnen die Auflagen der aktuellen Corona-Verordnung mitteilen (gültig ab 16. August 2021), ohne deren Einhaltung ein touristischer Aufenthalt bei uns leider nicht möglich ist:

Bei Anreise muss für jeden Gast * einer der folgenden Nachweise erbracht werden:


Den jeweiligen Nachweis können Sie uns gerne per E-Mail schicken an info@fewo-konstanz.de. Vielen Dank!

Bitte reisen Sie nur an, wenn Sie keine akuten Corona-Symptome aufweisen!

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte gerne.

Herzliche Grüße aus Konstanz

Ihr FeWo-Konstanz-Team

* Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderreisepass oder Schülerausweis.
** tagesaktuell bedeutet: nicht älter als 24 h, Selbsttests werden nicht anerkannt